Kircheneintritt

Rufen Sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten, zum Beispiel bei unserer Gemeinde. Vereinbaren Sie mit einem unserer Pfarrer einen Gesprächstermin.

Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Oder nehmen Sie Kontakt zu einer Eintrittstelle auf. Die nächste ist hier:
Info-Center im Dominikanerkloster
Kurt-Schumacher-Straße 23
60311 Frankfurt am Main
Geöffnet Mo-Fr 9-17 h
Tel. 069-2165-1111
Fax 069-2165-2388
Zum Abschluss des Gesprächs mit dem Pfarrer oder der Eintrittstelle erklären sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern schließen wir Sie an diesem Tag auch in unsere Fürbitte ein, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie uns an.
Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

– Sie können am Abenmahl teilnehmen. (Wir heißen aber auch Nicht-Mitglieder willkommen)

– Sie können Patin oder Pate werden.

– Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.

– Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.

– Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

– Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.