Wenn jemand dort bestattet werden soll

Grundsätzlich können jedes Gemeindemitglied und alle, die sich mit der Evangelischen Gemeinde Bockenheim verbunden fühlen, in diesem Gemeinschaftsgrab bestattet werden. Dazu gehören auch Angehörige von Gemeindemitgliedern und Menschen aus dem Nachbarschaftsraum, also aus einer der evangelischen Gemeinden Cyriakus, Dreifaltigkeit, Frieden und Versöhnung und Hoffnung in Frankfurt am Main. Der Kirchenvorstand der Evangelischen Gemeinde Bockenheim entscheidet in Zweifelsfällen über die Aufnahme in das Gemeinschaftsgrab.

In jedem Fall wird eine christliche Bestattung, in der Regel durch Pfarrer:innen der Evangelischen Gemeinde Bockenheim oder aus der EKHN, vorgesehen.

Wer sich dafür interessiert, später selbst in diesem Urnengrab bestattet zu werden, kann schon zu Lebzeiten die entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde schließen. In einem persönlichen Gespräch mit einer Vertreterin oder einem Vertreter der Gemeinde, z.B. einem damit beauftragten Mitglied des Kirchenvorstands, können schon frühzeitig alle Wünsche bezüglich der Bestattung besprochen werden.  Diese werden schriftlich und selbstverständlich vertraulich festgehalten und dauerhaft im Gemeindebüro aufbewahrt. Im Todesfall können sich die Angehörigen mit der Gemeinde in Verbindung setzen, und die Bestattung wird in der gewünschten Weise durchgeführt.

Wer einen Angehörigen, der oder die sich nicht schon zu Lebzeiten angemeldet hat, in diesem Gemeinschaftsgrab beisetzen lassen möchte, kann sich ebenfalls an die genannten Kontaktpersonen wenden. Kontakt

Die Evangelische Gemeinde Bockenheim sorgt für die Errichtung des Kunstwerks, die Anbringung des Namens des Bestatteten (mit Geburts- und Sterbedatum) auf einem der Steine und für die dauerhafte Grabpflege und Erhaltung der Anlage. Damit entfällt die Notwendigkeit für die Angehörigen, sich um die Grabpflege zu kümmern.

Die Ruhefrist beträgt gemäß der Frankfurter Friedhofsordnung 20 Jahre, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Die Namenssteine bleiben aber auch nach Ablauf der Ruhefrist an ihrem Ort.

 

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Der Künstler Ulrich Hochmann
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